B – Auslösung einer BMA
Veröffentlicht amEs konnte nichts festgestellt werden.
Alarmierung als Stichwort B
Vor Ort keine Feststellung, kein Brandereignis und kein Einsatz für die Feuerwehr
Es konnte nichts festgestellt werden.
Es konnte nichts festgestellt werden.
Es handelte sich um angebrannte Speisen, 2 Personen wurden aus der verrauchten Wohnung ins Freie verbracht und dem Rettungsdienst vorgeführt. Eine weitere Anruferin meldete Rauch in ihrer Dachgeschosswohnung, die daraufhin kontrolliert wurde. Hier konnte allerdings nichts festgestellt werden.
Gemeldet wurde ein ausgelöster Rauchmelder und eine Rauchentwicklung aus dem Fenster im 7. OG.
Es konnte nichts festgestellt werden.
Es handelte sich um einen technischen Defekt.
Die BMA löste aus unbekannter Ursache aus.
Es handelte sich um einen technischen Defekt am Rauchmelder.
Es handelte sich um angebrannte Speisen.
Es konnte nichts festgestellt werden.