B – Auslösung einer BMA
Veröffentlicht amMehrere ausgelöste Meldergruppen. Es konnte nichts festgestellt werden.
Alarmierung als Stichwort B
Vor Ort keine Feststellung, kein Brandereignis und kein Einsatz für die Feuerwehr
Mehrere ausgelöste Meldergruppen. Es konnte nichts festgestellt werden.
Es handelte sich um eine mutwillige Alarmierung.
Es handelte sich um angebrannte Speisen.
Es konnte keine Rauchentwicklung festgestellt werden.
Es handelte sich um Austritt von Helium.
Gegen 18:45 Uhr wurde die Feuerwehr Karlsruhe mit beiden Löschzügen von Haupt- und Westwache sowie der Abteilung Mühlburg zu einem Obdachlosenwohnheimbrand mit Menschenleben in Gefahr alarmiert. Vor Ort stellte sich heraus, dass es sich um eine mutwillige Fehlalarmierung handelte.
Es handelte sich um einen abgerissenen Druckluftschlauch, der die Brandmeldeanlage auslöste.
Ein Rauchmelder hatte in einer Wohnung ausgelöst. Es konnte keine Ursache festgestellt werden.
Technischer Defekt eines Rauchwarnmelders.
Es handelte sich um eine mutwillige Fehlalarmierung