B – Gasgeruch (ohne offensichtliche Freisetzung)
Veröffentlicht amEs handelte sich um Austritt von Helium.
Alarmierung als Stichwort B
Vor Ort keine Feststellung, kein Brandereignis und kein Einsatz für die Feuerwehr
Es handelte sich um Austritt von Helium.
Gegen 18:45 Uhr wurde die Feuerwehr Karlsruhe mit beiden Löschzügen von Haupt- und Westwache sowie der Abteilung Mühlburg zu einem Obdachlosenwohnheimbrand mit Menschenleben in Gefahr alarmiert. Vor Ort stellte sich heraus, dass es sich um eine mutwillige Fehlalarmierung handelte.
Es handelte sich um einen abgerissenen Druckluftschlauch, der die Brandmeldeanlage auslöste.
Ein Rauchmelder hatte in einer Wohnung ausgelöst. Es konnte keine Ursache festgestellt werden.
Technischer Defekt eines Rauchwarnmelders.
Es handelte sich um eine mutwillige Fehlalarmierung
Es handelte sich um eine Fehlauslösung der Brandmeldeanlage
Es handelte sich um eine mutwillige Fehlalarmierung
Ausgelöst hatte die Versorgungspumpe der Sprinkleranlage. Das komplette Areal wurde zusammen mit der Berufsfeuerwehr kontrolliert. Es konnte keine Feststellung gemacht werden.
Es handelte sich um eine mutwillige Fehlalarmierung