B – Menschenleben konkret in Gefahr
Veröffentlicht amGemeldet wurde ein Brand mit Menschenleben in Gefahr. Festgestellt wurden lediglich angebrannte Speisen.
Einsatzleiter ab Führungsstufe C, oder je nach Lage
Gemeldet wurde ein Brand mit Menschenleben in Gefahr. Festgestellt wurden lediglich angebrannte Speisen.
Es handelte sich um eine mutwillige Alarmierung.
Es konnte keine Rauchentwicklung festgestellt werden.
Gegen 18:45 Uhr wurde die Feuerwehr Karlsruhe mit beiden Löschzügen von Haupt- und Westwache sowie der Abteilung Mühlburg zu einem Obdachlosenwohnheimbrand mit Menschenleben in Gefahr alarmiert. Vor Ort stellte sich heraus, dass es sich um eine mutwillige Fehlalarmierung handelte.
Es handelte sich um einen Wohnungsbrand in voller Ausdehnung in einer Dachgeschosswohnung.
Es handelte sich um einen brennenden Lampenschirm.
Es handelte sich um eine Fehlauslösung der Brandmeldeanlage
Es handelte sich um einen brennenden Lampenschirm.