B – Privater Rauchmelder
Veröffentlicht amEin Rauchmelder hatte in einer Wohnung ausgelöst. Es konnte keine Ursache festgestellt werden.
Ein Rauchmelder hatte in einer Wohnung ausgelöst. Es konnte keine Ursache festgestellt werden.
Es handelte sich um einen Wohnungsbrand in voller Ausdehnung in einer Dachgeschosswohnung.
Technischer Defekt eines Rauchwarnmelders.
Kein Einsatz für die Feuerwehr.
Es handelte sich um einen brennenden Lampenschirm.
Es wurde die Fahrbahn von einer Kies-/Betonspur gereinigt
Es handelte sich um eine mutwillige Fehlalarmierung
Es handelte sich um eine Fehlauslösung der Brandmeldeanlage
Es handelte sich um eine mutwillige Fehlalarmierung
Es konnte nichts festgestellt werden