TH – Wasserschaden im Gebäude
Veröffentlicht amDurch eine Undichtigkeit in der Wasserleitung stand der Keller geringfügig unter Wasser. Außer dem Abschiebern der Leitung bestand für die Feuerwehr keine weitere Tätigkeit.
Alarmiert als TH
Vor Ort keine Feststellung, kein Einsatz für die Feuerwehr
Durch eine Undichtigkeit in der Wasserleitung stand der Keller geringfügig unter Wasser. Außer dem Abschiebern der Leitung bestand für die Feuerwehr keine weitere Tätigkeit.
Es handelte sich um einen Auffahrunfall ohne verletzte Personen, welcher keinen Einsatz der Feuerwehr erforderte.
Eine Person drohte von einem Parkhaus zu springen. Da die Person durch die Polizei gesichert werden konnte, wurde die Anfahrt abgebrochen.
Im benachbarten Rohbau kam es aufgrund des Sturms zu einem Wassereintritt, woraufhin dieses auch in das bewohnte Nachbarhaus lief. Zur weiteren Klärung wurde der Einsatzleitdienst der Westwache hinzugezogen, welcher die Einsatzstelle anschließend wieder an die Eigentümerin übergab.
Die Person hat das Gerüst selbstständig verlassen und wurde in die Obhut der Polizei übergeben.
Kein Einsatz für die Feuerwehr
An einem Heizkörper kam es zu einem Haarriss, aus dem Wasser austrat. Der Zulauf wurde abgeschiebert und die Einsatzstelle an den Bewohner übergeben.
Ein kleinerer Baum sollte schief stehen und drohen umzustürzen. Vor Ort gab es keine Tätigkeit für die Feuerwehr, der Baum hatte festes Wurzelwerk.
Für die Feuerwehr gab es vor Ort keine Tätigkeit