B – Privater Rauchmelder
Veröffentlicht amDer Wohnung wurde von der Feuerwehr kontrolliert, eine Auslöseursache konnte nicht festgestellt werden.
Der Wohnung wurde von der Feuerwehr kontrolliert, eine Auslöseursache konnte nicht festgestellt werden.
Die Erkundung durch die Feuerwehr ergab keinen Hinweis auf eine Auslöseursache.
Es war ein piepsender Rauchwarnmelder im Dachgeschoss zu hören. Die Feuerwehr verschaffte sich gewaltfrei Zugang zur Wohnung und kontrollierte den Bereich. Es war keine offensichtliche Auslöseursache festzustellen.
Bei unserem Eintreffen war der Rauchmelder auf der Straße deutlich hörbar, konnte allerdings nicht eindeutig lokalisiert werden. Nach mehreren Klingelversuchen verstummte der Warnton.
Es konnte keine Auslöseursache festgestellt werden.
Die betroffene Wohnung wurde über die Drehleiter kontrolliert. Es handelte sich um einen technischen Defekt des Melders.
Durch Krankenhauspersonal wurde ein Handdruckmelder aufgrund einer Rauchentwicklung im Dachbereich betätigt. Die Rauchentwicklung stellte sich vor Ort als Wasserdampf heraus.
Es konnte keine Auslöseursache festgestellt werden.
Bei Eintreffen der Feuerwehr war kein Rauchmelder mehr zu hören. Der Bereich wurde ohne weitere Feststellung kontrolliert.
Es konnte keine Auslöseursache festgestellt werden.