B – Auslösung einer BMA
Veröffentlicht amEs handelte sich um eine mutwillige Fehlalarmierung
Es handelte sich um eine mutwillige Fehlalarmierung
Es handelte sich um eine Fehlauslösung der Brandmeldeanlage
Es handelte sich um eine mutwillige Fehlalarmierung
Es konnte nichts festgestellt werden
Ausgelöst hatte die Versorgungspumpe der Sprinkleranlage. Das komplette Areal wurde zusammen mit der Berufsfeuerwehr kontrolliert. Es konnte keine Feststellung gemacht werden.
Die Abteilung Mühlburg wurde zu einem Wasserschaden alarmiert. Vor Ort stand ein großer Keller ca. 10 cm unter Wasser. Aufgrund der Größe und der zusätzlich benötigten Pumpen wurde das KEF der Berufsfeuerwehr und unser MTW nachgefordert. Mit mehreren Wassersaugern und Pumpen war die Abteilung Mühlburg zusammen mit der Berufsfeuerwehr fast 5 Stunden im Einsatz.
Es handelte sich um eine mutwillige Fehlalarmierung
Es handelte sich um ein abgerissenes Heizungsventil. Keine Tätigkeit für die Feuerwehr.
Es handelte sich um einen brennenden Lampenschirm.
Es handelte sich um angebrannte Speisen.