B – Auslösung einer BMA
Veröffentlicht amEine Wohnung im 4. OG wurde durchsucht es konnte jedoch nichts festgestellt werden.
Eine Wohnung im 4. OG wurde durchsucht es konnte jedoch nichts festgestellt werden.
An der Einsatzstelle konnte nichts festgestellt werden, kein Einsatz für die Feuerwehr.
Es handelte sich um angebrannte Speisen, ein tätig werden der Feuerwehr war nicht notwendig.
Die Zufahrt und Abfahrt zu einem Sportplatz mit Gaststätte wurde durch einen umgestürzten Baum versperrt, da sich zu diesem Zeitpunkt Gäste in der Gaststätte befanden und diese den Bereich mit ihren Fahrzeugen nicht mehr verlassen konnten wurde der Baum mittels Motorsäge zerkleinert und zur Seite geschafft so dass ein Durchkommen mit dem PKW möglich war.
Die Einsatzstelle wurde mittels Absperrband gesichert.
Es handelte sich um einen Dachziegel welcher vom Dach eines Mehrfamilienhauses gestürzt ist, ein weiteres Tätig werden durch die Feuerwehr war jedoch nicht notwendig.
Es handelte sich um eine Baum welcher aufgrund des Unwetters laut Anwohner umzustürzen drohte. Nach Begutachtung der Einsatzstelle wurde entschieden dass die Feuerwehr nicht tätig werden muss.
An dieser Einsatzstelle wurde bereits die Abteilung Neureut tätig
Es handelte sich um zwei umgestürzte Birken welche quer über die Fahrbahn lagen. Die Feuerwehr hat die Birken mittels Motorsäge zerkleinert und zur Seite gelegt.
Ein Bauzaun wurde durch das Unwetter quer über die Straße geschoben, die Feuerwehr hat den Bauzaun wieder an seinen Ursprungsplatz zurück gestellt.