TH – Wasserschaden im Gebäude
Veröffentlicht amAufgrund eines Rohrbruches in einer Heizungsleitung wurde ein Wasserschaden verursacht. Die Feuerwehr musste jedoch nicht tätig werden.
Aufgrund eines Rohrbruches in einer Heizungsleitung wurde ein Wasserschaden verursacht. Die Feuerwehr musste jedoch nicht tätig werden.
Es handelte sich um angebrannte Speisen, eine Person wurde dem Rettungsdienst übergeben.
Aufgrund eines Unwetters ist ein Baum über einen unbefestigten Fußgängerweg gefallen, weil von dem Baum keine Gefahr ausging und der öffentliche Verkehrsraum nicht beeinträchtigt war, wurde die Einsatzstelle mittels Absperrband gesichert. Die Beseitigung des Baumes übernahm der Eigentümer des Grundstückes auf welchem der Baum stand selbst.
Auslöseursache war ein technischer Defekt.
Auslöseursache war ein mutwillig eingedrückter Drucknopfmelder, kein Einsatz für die Feuerwehr.
Auslöseursache waren Bauarbeiten, kein Einsatz für die Feuerwehr.
Es handelte sich um angebrannte Speisen. Eine Person wurde aus der stark verqualmten Wohnung gerettet. Anschließend wurde die Wohnung quergelüftet.
Es handelte sich um einen rauchenden Tischgrill. Kein Einsatz der Feuerwehr erforderlich.
Es handelte sich um eine böswillige Alarmierung, kein Einsatz für die Feuerwehr.
Aufgrund eines ausgelösten Einbruchsalarm in einem Supermarkt im Einsatzgebiet Grünwinkel wurde fälschlicherweise die Abteilung Mühlburg anstatt Grünwinkel alarmiert. An der Einsatzstelle konnte nichts festgestellt werden.